Max. 500,- Euro vom Staat für Angestellte und Selbständige.
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkom
mensteuerbescheid von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden können. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt. (Zitat von der Website)
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